Rechtsprechung
OLG Celle, 26.02.2008 - 2 W 49/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Kostenfestsetzung: Kostenerstattung eines Berufungsbeklagten; Erstattungsfähigkeit einer vollen Verfahrensgebühr nach Zurückweisung der Berufung durch Beschluss
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 91 Abs. 1 ZPO; VV RVG Nr. 3200; § 522 Abs. 2 ZPO
Erstattungsfähigkeit einer vollen Verfahrensgebühr bei Erwiderung auf die Stellungnahme des Berufungsklägers zum Hinweisbeschluss des Gerichts vor Zugang der abschließenden Entscheidung des Gerichts; Bestehen des prozessualen Erstattungsanspruches in den Grenzen einer ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit einer vollen Verfahrensgebühr bei Erwiderung auf die Stellungnahme des Berufungsklägers zum Hinweisbeschluss des Gerichts vor Zugang der abschließenden Entscheidung des Gerichts; Bestehen des prozessualen Erstattungsanspruches in den Grenzen einer ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91; ZPO § 522 Abs. 2; RVG -VV Nr. 3200
Erstattung einer vollen Verfahrensgebühr bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 28.01.2008 - 9 O 20/07
- OLG Celle, 26.02.2008 - 2 W 49/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Celle, 18.02.2008 - 2 W 41/08
Anspruch eines Berufungsbeklagten auf Erstattung einer 1,1 Verfahrensgebühr im …
Auszug aus OLG Celle, 26.02.2008 - 2 W 49/08
Dies zu Grunde gelegt ist unter Berücksichtigung aller (konkreten) Umstände des Einzelfalls (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1692, 1693) die Erstattungsfähigkeit einer 1, 6 Verfahrensgebühr für die Durchführung der Berufung zu bejahen (im Gegensatz zu der abweichenden Fallkonstellation, die dem zur Veröffentlichung vorgesehen Beschluss des Senats vom 18. Februar 2008 - 2 W 41/08 - zu Grunde lag).Es entspricht daher dem Gebot einer sparsamen Prozessführung, dass der Rechtsmittelgegner zumindest die Stellungnahme des Berufungsklägers abwartet, ob die Berufung trotz des Hinweises weiter durchgeführt werden soll (vgl. Senat - 2 W 41/08 - Beschluss vom 18. Februar 2008 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06
Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter
Auszug aus OLG Celle, 26.02.2008 - 2 W 49/08
Die Partei ist verpflichtet, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie bei einem Obsiegen vom Gegner erstattet haben will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH NJW 2007, 2257. BVerfG NJW 1990, 3072, 3073. Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rz. 12). - BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03
Erstattung von Kosten des Berufungsbeklagten
Auszug aus OLG Celle, 26.02.2008 - 2 W 49/08
Bei dieser Sachlage musste die Berufungsbeklagte bei verständiger Würdigung ihrer berechtigten Interessen nicht mehr abwarten, ob der 14. Zivilsenat gleichwohl die Berufung durch Beschluss zurückweist, sondern durfte auch unter Berücksichtigung der Grundsätze einer sparsamen Prozessführung versuchen, durch eine eigene Stellungnahme den Senat in seiner Absicht zu bestärken und den Argumenten der Berufungsklägerin entgegentreten (vgl. auch BGH MDR 2004, 115: zu dem berechtigten Interesse des Berufungsbeklagten auf die Entscheidung des Senats nach § 522 Abs. 2 ZPO einzuwirken).
- BVerfG, 30.01.1990 - 2 BvR 1085/89
Zivilprozeß - Kosten für Dolmetscher - Erstattungsfähigkeit - Verhältnismäßigkeit
Auszug aus OLG Celle, 26.02.2008 - 2 W 49/08
Die Partei ist verpflichtet, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie bei einem Obsiegen vom Gegner erstattet haben will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH NJW 2007, 2257. BVerfG NJW 1990, 3072, 3073. Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rz. 12). - BGH, 06.12.2007 - IX ZB 223/06
Gebühren des sich im Berufungsverfahren selbst vertretenden Rechtsanwalts bei …
Auszug aus OLG Celle, 26.02.2008 - 2 W 49/08
Die Abgabe einer eigenen Stellungnahme durch die Klägerin im Schriftsatz vom 5. Dezember 2007 , mithin vor Eingang der Stellungnahme des Berufungsführers wäre nur dann "notwendig" gewesen, wenn die Klägerin als Rechtsmittelgegnerin die Abgabe einer Stellungnahme deshalb für erforderlich halten durfte, weil sie die Situation (zu diesem Zeitpunkt) als risikobehaftet empfinden durfte (vgl. BGH Beschluss vom 6. Dezember 2007, Az.: IX ZB 223/06). - OLG München, 29.05.1998 - 11 W 1388/98
Auszug aus OLG Celle, 26.02.2008 - 2 W 49/08
Dies zu Grunde gelegt ist unter Berücksichtigung aller (konkreten) Umstände des Einzelfalls (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1692, 1693) die Erstattungsfähigkeit einer 1, 6 Verfahrensgebühr für die Durchführung der Berufung zu bejahen (im Gegensatz zu der abweichenden Fallkonstellation, die dem zur Veröffentlichung vorgesehen Beschluss des Senats vom 18. Februar 2008 - 2 W 41/08 - zu Grunde lag). - BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 145/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer eingeschalteter Rechtsanwälte
Auszug aus OLG Celle, 26.02.2008 - 2 W 49/08
Die Partei darf also ihr berechtigtes Interesse verfolgen und die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen (vgl. BGH FamRZ 2004, 866f., zitiert nach JURIS Rdz. 27). - BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06
Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung
Auszug aus OLG Celle, 26.02.2008 - 2 W 49/08
Zu diesem Zeitpunkt bestand keine Veranlassung, mit der Verteidigungsanzeige zugleich den Sachantrag auf Zurückweisung der Berufung anzukündigen, weil eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Inhalt und Umfang des Berufungsangriffs mangels Begründung noch gar nicht möglich war und schon deshalb eine verfahrensfördernde Wirkung nicht in Betracht kam (vgl. BGH AGS 2007, 537, 538).
- LAG Hessen, 26.01.2010 - 13 Ta 688/09
Höhe des Erstattungsanspruchs - Verfahrensgebühr - zweckentsprechende …
Das OLG Celle hat aber durch Beschluss vom 26. Februar 2008 - 2 W 49/08 -, zitiert nach juris, einen vergleichbaren Fall ebenso wie den vorliegenden entschieden.